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G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N (AGB)
 
1.       Vertragsgegenstand
 
Der Vermieter stellt dem Kunden eine Ferienwohnung bereit.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden finden die Regeln über den Reisevertrag ( §§ 651 a BGB ff.) entsprechende Anwendung. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen füllen die gesetzlichen Regelungen aus und ergänzen sie.
 
2. Vertragsabschluß
 
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Vermieter den Abschluß eines Ferienwohnungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Vermieter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird der Vermieter dem Kunden die Buchungsbestätigung aushändigen.
 
3. Bezahlung
 
3.1
Mit Vertragsschluß kann eine Anzahlung bis zur Höhe von 10%  des Reisepreises, höchstens jedoch
€ 255,00 gefordert werden.
Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von zehn Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen.
 
3.2
Die Restzahlung muß spätestens 14 Tage vor dem Reisetermin erfolgen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Vermieter. Bei Buchungen, die weniger als drei Wochen vor dem Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Gegenzeichnung des Mietvertrages durch den Vermieter sofort fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf  Erbringung der Reiseleistung.
 
 4. Leistungen und Preise, besondere Bedingungen und Hinweise
 
4.1
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und die Preise ergeben sich aus dem Prospekt des Vermieters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
 
4.2
Im Reisepreis sind ein Kinderreisebett, die Energiekosten sowie einen PKW-Stellplatz enthalten. Erstausstattung, Wechselbettwäsche und Handtücher können gegen eine Gebühr von € 10,00 pro Person geliehen werden, die Endreinigung erfolgt gegen eine Gebühr von €  70,00.
 
Will der Kunde ansonsten zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, so muss dies ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.
 
4.3
Haustiere sind nicht erlaubt .
 
4.4
Die Ferienwohnung darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Prospekt angegeben.
Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein, wenn nicht anders mit dem Vermieter vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt.
 
4.5
Ankunftszeit ist jeweils am Anreisetag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr  (in der Hauptsaison) bzw. zwischen 15:00 und 17:00 (in der restlichen Zeit) bzw. nach Absprache möglich. Am Abreisetag muss die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr verlassen und die Schlüssel dem Vermieter übergeben werden.
 
  
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
 
5.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Kunden schriftlich erfolgen.
 
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die Ferienwohnung ohne Rücktrittserklärung nicht in Anspruch, so kann der Vermieter die folgenden pauschalierten Rücktrittsgebühren verlangen:
                                                                                            
                Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn:                       10 % des Reisepreises
                Bei Rücktritt 10. Tage vor und bis Reisebeginn:             50 % des Reisepreises
                 
Tritt der Kunde später zurück oder nimmt er die Ferienwohnung nicht in Anspruch, so hat er den gesamten Reisepreis zu entrichten.
 
Gelingt es dem Vermieter, einen anderen Kunden für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 10 % des Reisepreises berechnet.
 
5.2
Umbuchungswünsche des Kunden (z. B. Änderung des Reistermins, Wahl einer anderen Ferienwohnung des Vermieters) werden, sofern sie überhaupt möglich sind, nur bis zum 15. Tag vor Reiseantritt berücksichtigt. Für jeden Vorgang wird ein Bearbeitungsentgelt von € 25,00 erhoben.
 
5.3
Der Kunde kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die dem Vermieter durch diese Änderung entstehenden Kosten werden mit € 25,00 je Vorgang berechnet.
 
 
6. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
 
Der Vermieter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist unter folgenden Voraussetzungen kündigen:
 
6.1
wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall verfällt der Reisepreis.
 
6.2
wenn die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden Kunden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
 
7. Versicherungen
 
In den Leistungen des Vermieters sind keine Versicherungen enthalten.
 
 
8. Haftung des Veranstalters, Haftungsbeschränkung
 
8.1
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
 
8.2
Die vertragliche Haftung des Vermieters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
                                                                                            
8.3
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Vermieter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Vermieter bei Personenschäden bis € 76.694,00 je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.090,00. Liegt der Reisepreis über € 1.363,00, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
 
 
 9. Gewährleistung, Anzeigepflichten des Kunden
 
9.1 Abhilfe
Wird die vereinbarte Leistung durch den Vermieter nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. –
                                                                                            
 
Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Vermieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ferienwohnung zur Verfügung stellt.
                                                                                            
 
9.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert steht.
 
9.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Leistung des Vermieters infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch die schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Leistung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
 
9.4 Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat.
 
9.5 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung.
 
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
 
10.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
 
10.2
Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tod des Kunden verjähren drei Jahr nach Beendigung der Reise.
 
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
 
12. Gerichtsstand
 
Der Kunde kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Vermieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgebend. Gerichtsstand ist Rostock.

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